Auszug aus der LABORATORIUMSORDNUNG
für den Fakultät Maschinenbau
der Fachhochschule Regensburg
6. Verhalten bei Unfällen und Bränden
6.1 Allgemeines
Das Retten von Verletzten oder Eingeschlossenen aus Gefahrenbereichen hat Vorrang vor sachgerechten anderen Maßnahmen. Trotz aller Dringlichkeit muß dabei aber mit Umsicht vorgegangen werden.
6.2 Erste Hilfe
Verletzten ist umgehend Erste Hilfe zu leisten.
Sind Personen verletzt, ist der Ersthelfer Hr. Schrammel unter Tel. 5240 bzw. sein Stellvertreter Hr. Dr. Leis unter Tel. 5291 zu rufen.
Die Notrufnummer für den Notarzt ist: 09 / 19 222 (von jedem Hausapparat)
Für Notarzt und Krankenwagen ist für den Fachbereich Maschinenbau der Rettungstreffpunkt
Innenhof - Gebäude C (Laboratoriumsgebäude) vorgesehen.
Beachten Sie hierbei, daß eine Rettungskette zum Rettungstreffpunkt aufgestellt bzw. eingerichtet wird, die mit einer bzw. mehreren Personen die Einsatzfahrzeuge von der Galgenbergstraße zum Unfallort lotsen.
Unfälle und Verletzungen sind in das Verbandsbuch einzutragen.
6.3 Brände
Bei Ausbruch eines Brandes sind gefährdete Personen zu warnen, gegebenenfalls ohne Eigengefährdung zu retten. Sofern das Feuer mit den vorhandenen Mitteln (Handfeuerlöscher, Feuerlöschdecken, etc.) ohne eigene Gefährdung nicht gelöscht werden kann, ist die Feuerwehr unverzüglich mittels des nächstgelegenen Druckknopfmelders zu alarmieren. Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist ein weiteres Ausbreiten des Brandes nach Möglichkeit zu verhindern. Nichthelfer haben den Gefahrenbereich zu verlassen.
6.4 Gefahrstoffunfälle
Werden gesundheits- und/oder umweltgefährdende Mengen an Gasen, Dämpfen, Stäuben, Feststoffen oder Flüssigkeiten in einem Laboratorium unkontrolliert freigesetzt, sind sofort alle Anwesenden zum Verlassen des Gefahrenbereiches aufzufordern; Nachbarbereiche sind zu warnen. Der Gefahrenbereich darf erst nach ausdrücklicher Freigabe wieder betreten werden.
Ersthelfer:
Hr. Schrammel
Tel. 5240 oder 5186
Stellver. Ersthelfer:
Hr. Dr. Leis
Tel. 5291
Gefahrstoffbeauftragter:
Prof. Rieger
Tel. 1282
Technische Leitung:
Hr. Gabler
Tel. 1026
Sicherheitsfachkraft
Hr. Schrammel
Tel. 5240
Sofern vom Betroffenen vor Ort nicht unmittelbar die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes festgestellt werden kann, wird die Verständigung der Feuerwehr im Einzelfall von den vorgenannten Stellen geprüft und veranlaßt. Gegebenenfalls hat die Alarmierung der Feuerwehr über den nächstgelegenen Druckknopfmelder zu erfolgen.
S. Schrammel
Stand: 07.12.2011