Betriebsanweisung
gem. § 12 ArbSchG
 
Für gefährliche Arbeiten mit Werkzeugen, Maschinen und Verfahren sind Betriebsanweisungen erforderlich
Betriebsanweisungen sind Grundlage für die Unterweisung
Betriebsanweisungen müssen enthalten:

- normale Einsatzbedingungen

- Verhalten bei Betriebsstörungen 

- Herstellerhinweise aus der Bedienungsanleitung


Zur Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen kann bei Hr. S. Schrammel eine CD ausgeliehen werden.
Exemplarisch können Sie erstellte Betriebsanweisungen im Fachhochschullaufwerk unter H:\maschine\Arbeitssicherheit\Betriebsanweisungen finden.

S. Schrammel, 13.12.2005